Finanzierung

Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten

An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein paar Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten geben.

Was kann finanziert werden?

Finanziert werden können Geräte, Maschinen und Software. Kombinationen aus mehreren Objekten sind hierbei möglich. Der Mindestbetrag eines Vertrages liegt derzeit bei 1000 EUR netto.

Voraussetzungen:

Unsere Finanzierungsangebote richten sich ausschliesslich an gewerbliche Interessenten. Das Unternehmen sollte seit mindestens 18 Monaten bestehen.

Ablauf:

  1. Sie fragen bei uns das gewünschte Objekt an und erhalten daraufhin ein unverbindliches Finanzierungsangebot und das Formular „Bankauskunftsermächtigung“.
  2. Sie senden uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben per Fax oder Mail zurück.
  3. Eine Entscheidung über die Übernahme/Ablehnung der Finanzierung wird in der Regal innerhalb weniger Werktage gefällt.
  4. Sollte Ihnen das Angebot zusagen und die Finanzierungsübernahme vorliegen, werden Ihnen die Vertragsunterlagen direkt von der Bank zugesendet.
  5. Diese müssen ausgefüllt und unterschrieben an die Bank zurückgesendet werden.
  6. Nach Eingang der Unterlagen erteilt uns die Bank die Freigabe zum Versand der Bestellung.
  7. Bei Erhalt der Ware senden Sie die Übernahmebestätigung, die Sie mit den Unterlagen der Bank erhalten haben, unterschrieben an die Bank zurück.

 

Bitte planen Sie von Auftragserteilung bis Freigabe durch die Bank ca. 5-10 Arbeitstage ein.

Finanzierungsanfrage:

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und lassen Sie uns ein unverbindliches Finanzierungsangebot für Sie erstellen.

 

Mietkauf oder Leasing?

Leasing ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag, d.h. Ihnen wird auf bestimmte Zeit ein Objekt gegen Zahlung eines Entgelts zur Nutzung überlassen. Im Gegensatz zum Mietkauf geht das Eigentum des Leasingobjekts nach Ablauf des Vertrages NICHT an Sie über. Üblicherweise bietet die Leasingbank  bei vertragsgemäßer Erfüllung das Objekt dann zu einem Restwert zum Kauf an, hierauf besteht aber kein Rechtsanspruch! Beim Mietkauf dagegen ist der Eigentumsübergang Bestandteil des Vertrages (üblicherweise mit Zahlung der Schlussrate). Diese Unterschiede haben steuerrechliche Konsequenzen: Bei Mietkauf wird Ihnen das Objekt wirtschaftlich zugerechnet. Das bedeutet, dass das Objekt selbst und auch die Verpflichtungen aus dem Mietkaufvertrag in die Bilanz aufgenommen werden müssen. Beim Leasing hingegen werden weder das Objekt als Anlagevermögen noch die Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag bilanziert. Die Leasingrate ist steuerlich voll ansetzbar.

Noch mal kurz und knapp:

 

Mietkauf

Leasing

Eigentumsübergang

Vertraglich festgelegt, üblicherweise mit Schlussrate

Kein Eigentumsübergang!
üblicherweise kann Objekt nach Ablauf gekauft werden; kein Rechtsanspruch!

Bilanzierung

Verpflichtungen (Schulden) aus dem Vertrag, das Objekt selbst als Anlagevermögen

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Besonderheiten

Die Umsatzsteuer des Objekts wird mit der ersten Rate komplett fällig;

Möglicher Anspruch auf Investitionszulage (abhängig vom jeweiligen Bundesland)

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Angeschaut